Sonstiges

Derzeitiger oder zukünftiger Gesundheitszustand
Körperliche oder genetische Eigenschaften
Vermögen
 

Derzeitiger oder zukünftiger Gesundheitszustand


Abgesehen von Fällen, bei denen die öffentliche Gesundheit auf dem Spiel steht, ist ein Verweis auf das Kriterium Gesundheit im Zusammenhang mit Beschäftigungsfragen nicht zulässig, wenn diese Unterscheidung sich nicht durch objektive, legitime und nachvollziehbare Motive begründen lässt.

Bei der Begutachtung möglicher Diskriminierungsfälle auf der Grundlage des Gesundheitszustandes muss berücksichtigt werden, dass ein Arbeitnehmer über eine entsprechende Eignung zur Bewältigung seiner Aufgabe verfügen muss. Für chronisch erkrankte Arbeitnehmer müssen auch eventuelle zumutbare Anpassungen berücksichtigt werden.

Das Zentrum befasst sich mit Fällen einer möglichen Diskriminierung auf der Grundlage des Gesundheitszustandes, bei denen die Krankheit bereits bekannt ist (z. B. im Fall von degenerativen Krankheiten), aber auch mit Fällen, bei denen die Krankheiten noch nicht bekannt, jedoch aufgrund von genetischen Tests absehbar sind.

Im Dienstleistungssektor nehmen vor allem Versicherungsgesellschaften den derzeitigen oder zukünftigen Gesundheitszustand als Kriterium bei der Einschätzung von Risiken.

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Körperliche oder genetische Eigenschaften

Das Zentrum definiert körperliche Eigenschaften als Merkmale, die angeboren sind oder ohne den Willen der Person zustande gekommen sind (z. B. Muttermal, Brandverletzungen, chirurgische Verletzungen, Verstümmelungen u. ä.). Tattoos, Piercings, Frisuren oder andere ähnliche Merkmale gelten daher nicht als körperliche Eigenschaften.

Außerdem müssen die angeborenen oder ohne Willen der Person zustande gekommenen Merkmale in einem öffentlichen sozialen Umfeld stigmatisierend oder potentiell stigmatisierend sein.

Körperliche Eigenschaften, welche die Bewegungsfreiheit beeinträchtigen, müsssen als Behinderung gelten.

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Vermögen

Unter Vermögen versteht das Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung die Tatsache, dass man über ein bestimmtes, finanzielles Vermögen einerlei welcher Art verfügt.

Dieser Diskriminierungsgrund tritt am häufigsten auf indirekte Weise auf dem Wohnungsmarkt auf (z. B. Weigerung zur Vermietung einer Wohnung an Personen, die eine Rente oder Arbeitslosengeld beziehen).

In anderen Bereichen, wie z. B. auf dem Arbeitsmarkt und im Bereich des Angebotes von Waren und Dienstleistungen, ist dies ebenfalls zu finden.

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Diskriminierungsopfer ?


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