Organisationsplan
Struktur und Funktionsweise des Zentrums
Zur Ausführung aller Aufträge beschäftigt das Zentrum 95 Personalmitglieder (einschließlich des Dienstes zur Bekämpfung von Armut und des Vertragspersonals für bestimmte Projekte). Der Organisationsplan des Zentrums umfasst mehrere Dienste, die nach Aufgabenbereichen strukturiert sind.
ABTEILUNG DIREKTION
• Die Direktion
Die Direktion legt dem Verwaltungsrat einen Strategieplan sowie konkrete Aktionspläne vor. Nach Genehmigung dieser Pläne wacht die Direktion über ihre Ausführung. Die Direktion ist zudem mit der Organisation der Teamarbeit, der Ausarbeitung von Stellungnahmen des Zentrums sowie mit der Innen- und Außenkommunikation beauftragt.
Auch die Mitarbeiter für Kommunikation sowie der Rechtsberater und die Personalabteilung unterstehen der direkten Verantwortung der Direktion.
• Kommunikation
Fünf Mitarbeiter sind für die Organisation der Außenkommunikation des Zentrums zuständig: Medienkontakte, Informationskampagnen, Broschüren, Website usw. Sie tragen zu einer möglichst breiten Information über das Zentrum und seine Anliegen bei. Darüber hinaus sind sie an der Planung und Organisation von Seminaren und Studientagen beteiligt, die das Zentrum anbietet.
• Der Rechtsberater
steht der Direktion beratend zur Seite und koordiniert die juristische Arbeit des Zentrums. Ihm obliegt auch das Verwaltungsratssekretariat.
• Personalabteilung
Die Personalabteilung setzt die Personalpolitik um und erteilt diesbezüglich Empfehlungen und Informationen. Die Abteilung sorgt dafür, dass die Mitarbeiter so effizient wie möglich arbeiten um die Aufgaben des Zentrums im vorgegebenen Haushaltsrahmen zu erfüllen.
ABTEILUNG INTERNE VERWALTUNG
Die Dienste Empfang, Buchhaltung, Informatik und Raumpflege unterstützen die Aufgaben des Zentrums. Ohne diese Dienste könnte das Zentrum seine Arbeit nicht verrichten und die zahlreichen Versammlungen und Kolloquien nicht veranstalten.
ABTEILUNG DISKRIMINIERUNGSBEKÄMPFUNG
• Dienst ‚Erste Linie’
Sie haben eine Frage bezüglich Diskriminierung, Rassismus oder über Aufenthaltstitel oder Grundrechte von Ausländern? Sie möchten gerne Fälle von Rassismus und Diskriminierung melden? Sie sind eine Privatperson, vertreten eine Organisation oder ein privates Unternehmen und Sie wünschen sich vom Zentrum ein Gutachten?
Der Dienst ‚Erste Linie’ des Zentrums gibt Ihnen eine erste Antwort und initiiert, soweit dies nötig sein sollte, das Versammeln von Informationen, die für die weitere Behandlung der Angelegenheit nützlich sein könnten. Wenn Sie mit dem Dienst ‚Erste Linie’ Kontakt aufnehmen, müssen Sie keine offiziellen Dokumente einfüllen. Wir hören uns ihre Frage an und besprechen dann mit Ihnen, wie wir weiter verfahren. Ein offizieller Fall wird zumeist erst nach einem Gespräch mit Ihnen oder einer schriftlichen Einwilligung eröffnet.
In dem Fall, dass zur Behandlung einer Anfrage eine tiefgehende Analyse oder weitere Nachforschungen nötig sind oder aber falls Schritte gegen andere Beteiligte nötig erscheinen, wird der Fall intern zu einem Spezialisten weiter verwiesen. Sämtliche Anfragen werden in Konformität mit unserem Auftrag behandelt: mit Ernst und juristischem Sachverstand auf Basis der existierenden Gesetzeslage und Rechtssprechung auf belgischem und europäischem Niveau.
Wird nach eingehender Analyse deutlich, dass das Zentrum nicht befugt ist, dann informieren wir Sie hierüber und verweisen Sie an einen Dienst, eine Institution oder Person, die Ihre Anfrage sehr wohl behandeln kann. Zum Beispiel:
- eine Regierungsinstanz,
- einen spezialisierten privaten oder öffentlichen Dienst,
- Polizeidienste,
- Rechtsanwälte. Wir geben keine Namen von Rechtsanwälten, wohl aber eine Liste mit deren Fachspezialisierung.
Ihr Recht auf Antwort: Als Anfrager haben Sie in jedem Fall ein Recht auf Antwort. Das Zentrum behandelt gleichwohl keine Anfragen, die deutlich erfunden oder zusammenhangslos sind, beleidigende Briefe oder wiederholte Aufrufe, die Schikanen zu sein scheinen.
Falls Sie gegenüber dem Zentrum anonym bleiben wollen, kann Ihnen das Zentrum kein juristisches Gutachten oder einen maβgeschneiderten Beistand garantieren. Bezüglich allgemeiner Informationen können Sie aber stets unverbindlich Kontakt mit einem Mitarbeiter des Dienstes ‚Erste Linie’ aufnehmen.
Ihr Recht auf Information: Als öffentlicher Dienst respektiert das Zentrum die Gesetze und Bestimmungen bezüglich:
- Öffentlichkeit der Verwaltung (beispielsweise das Akteneinsichtsrecht oder das Einsichtsrecht in Gegendarstellungen)
- Motivation der administrativen Handlung (warum wird eine Akte geschlossen?)
Ihre Zustimmung ist wichtig für uns: Wir leiten niemals ohne Ihre vorherige Zustimmung Schritte gegen Dritte ein. Das Zentrum unternimmt in individuellen Fällen nichts gegen den Willen der Betroffenen. Sie werden durch uns über alle unsere Schritte informiert.
Schutz. In einigen Situationen, die in Zusammenhang mit Diskriminierung stehen, sieht das Gesetz sowohl für Opfer als auch für Zeugen Schutzmaβnahmen vor.
• Dienst ‚Zweite Linie’
Dieser Dienst befasst sich mit der Begleitung von Opfern von Diskriminierung auf Basis von Nationalität, so genannter ‚Rasse’, Hautfarbe, Herkunft oder nationaler oder ethnischer Abstammung; Alter, sexueller Orientierung, Behinderung, Glaube oder Weltanschauung, bürgerlichem Stand, Geburt, Vermögen, politische Überzeugung, heutiger oder zukünftiger Gesundheitszustand, physische oder genetische Eigenschaften und sozialer Herkunft.
Der Dienst gewährleistet die weitere Analyse und Begleitung von Fällen, die ihn über den Dienst ‚Erste Linie’ erreichen.
ABTEILUNG CHANCENGLEICHHEIT
• Dienst ‚Diversität’
Der Dienst ‚Diversität’ arbeitet mit relevanten Fragen in Zusammenhang mit Diskriminierung in verschiedenen Sektoren: Arbeit, Wohnungsmarkt, Bildung, Gesundheitssorge und der Diversitäts- und Integrationspolitik.
Der Dienst formuliert Gutachten und Empfehlungen und gewährleistet den Ausbau eines belastbaren Netzwerkes von verschiedenen Akteuren die auf diesem Gebiet (oder Arbeitsfeld) aktiv sind. Von den sich bietenden Möglichkeiten abhängig, kann der Dienst auch Begleitungsverläufe und Informations- und Sensibilisierungskampagnen ausarbeiten. In Zusammenarbeit mit dem Dienst ‚Fortbildung’ kann er falls nötig geeignete Weiterbildungen empfehlen.
Das Zentrum ist der festen Überzeugung, dass sowohl der Kampf gegen Diskriminierung als auch die Entwicklung einer Diversitätspolitik ihre Wurzeln in der direkten Lebenswelt der Menschen haben müssen. Dank der Kooperationsabkommen und Partnerschaften, die das Zentrum mit den Gemeinschaften und Regionen geschlossen hat; können nunmehr Aktionen und Projekten in gemeinschaftlicher Beratung mit den lokalen Akteuren entwickelt werden.
Schlieβlich gewährleistet der Dienst mittels des ‚Diskriminierungsbarometers’ die Entwicklung statistischer Instrumentarien, welche das Ausmaβ von Diskriminierung und der Kluft zwischen Personen und Gruppen messen können und welche es zulassen, bestehende Datenbanken effektiv zu nutzen.
Die FIM-Zelle gewährleistet die Unterhaltung eines Sekretariats – Administration und Buchhaltung – für den ‚Föderalen Impulsfond für Migrationspolitik’ (FIM).
• Dienst für Weiterbildung
Wie werden Minderheiten oder Menschen, die einem höheren Diskriminierungsrisiko ausgesetzt sind, in öffentlichen Verwaltungen empfangen? Wie kann man Vielfalt in eine Einrichtung oder ein Unternehmen bringen? Wie lassen sich Konflikte lösen? Wie kann man in einer multikulturellen Umgebung den anderen verstehen, wie vorgehen, unterrichten oder arbeiten? Der Dienst für Weiterbildung hilft, eine Antwort auf diese und viele andere Fragen zu finden. Fragen, die dem Dienst von unterschiedlichster Seite gestellt werden: Polizeidienste, Amtsträger, Lehrkräfte, ÖSHZ-Beamte, die für die Aufnahme zuständig sind, Gefängniswächter, Gemeinden, Studenten, Sozialarbeiter, Gewerkschaften, Privatwirtschaft und Vereinigungen. Der Dienst für Weiterbildung hat eine pragmatische und präventionsorientierte Lehrmethode entwickelt, die beim Wissenstransfer und Überlegungsprozess viel Raum für die praktischen Erfahrungen der Teilnehmer lässt.
ABTEILUNG MIGRATION
• Dienst zur Migrationsbeobachtung
Dieser Dienst hat zwei Hauptaufgaben:
- über die Achtung der Grundrechte von Ausländern in unserem Landesgebiet wachen, unter anderem in Zusammenhang mit der Ausstellung von Visa, der Zugänglichkeit und Rechtmäßigkeit von Einbürgerungsverfahren für Flüchtlinge, dem Aufenthalt in geschlossenen Zentren, der Ausweisung sowie dem Zugang zum Unterricht und zur medizinischen Notversorgung für Personen, die sich illegal in unserem Land aufhalten;
- die Migrationsproblematik verfolgen und analysieren.
• Dienst zur Bekämpfung von Menschenhandel
Dieser Dienst ist damit beauftragt, die Verfolgung der Politik zur Bekämpfung von Menschenhandel anzuregen, zu koordinieren und zu gewährleisten sowie einen Jahresbericht speziell über diese Problematik samt Analysen und Empfehlungen zu veröffentlichen.
ABTEILUNG BEKÄMPFUNG VON ARMUT
Der Dienst zur Bekämpfung von Armut ist eines der Instrumente, mit denen die Regionen, die Gemeinschaften und der Föderalstaat eine kohärente Politik gegen Armut, prekäre Lebensumstände und soziale Ausgrenzung führen wollen. Der Dienst gibt den politischen Entscheidungsträgern Beobachtungen, Analysen und Vorschläge an die Hand, die sie in Konzertierung mit den betroffenen Akteuren ausarbeiten: Sprachrohrorganisationen, ÖSHZ, Gewerkschaften, Fachkräften der verschiedenen Branchen, Verwaltungen u.a.m.
Focus


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