Arbeit des Zentrums
Auftrag des Zentrums
Das Gesetz besagt Folgendes (freie deutsche Übersetzung): „Das Zentrum hat den Auftrag, die Chancengleichheit zu fördern und jede Form von Diskriminierung, Ausgrenzung, Einschränkung oder Bevorzugung aufgrund von sogenannter Rasse, Hautfarbe, Abstammung, nationaler oder ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Personenstand, Geburt, Vermögen, Alter, Glauben oder Weltanschauung, aktuellem oder künftigem Gesundheitszustand, Behinderung oder körperlichen Merkmalen zu bekämpfen.“
„Das Zentrum hat überdies den Auftrag, über die Achtung der Grundrechte von Ausländern zu wachen und die Regierung über Art und Umfang der Migrationsströme zu informieren. Des Weiteren hat es den Auftrag, die Konzertierung und den Dialog zwischen allen öffentlichen und privaten Akteuren zu entwickeln, die an der Aufnahme- und Integrationspolitik für Zuwanderer beteiligt sind. Darüber hinaus hat das Zentrum den Auftrag, zur Bekämpfung des Menschenhandels (und Menschenschmuggels) anzuhalten.“
Verwaltungsrat
Das Zentrum steht unter der Leitung eines pluralistisch zusammengesetzten Verwaltungsrats, der aus einem Regierungskommissar, 21 effektiven Mitgliedern und 21 Stellvertretern besteht. Die Kandidaten für die Verwaltungsratssitze werden teilweise von den Föderal-, Gemeinschafts- und Regionalregierungen vorgeschlagen.
Direktion
Die Direktion setzt sich aus einem Direktor, Jozef De Witte (NL), und einem beigeordneten Direktor, Edouard Delruelle (FR), zusammen.
Auch die Mitarbeiter für Kommunikation sowie der Rechtsberater und die Personalabteilung unterstehen der direkten Verantwortung der Direktion.


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