Rassismus

Das Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung engagiert sich mit mehreren Maßnahmen auf der Grundlage der Kriterien, die im Anti-Rassismusgesetz festgeschrieben sind:

  • Bearbeitung von Meldungen über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit,
  • Informationen, Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Durchführung von Studien,
  • Erstellung von Gutachten und Formulierung von Empfehlungen.

Was ist Rassismus?

Der Begriff Rassismus lässt sich nur schwierig objektiv umreißen. Das Anti-Rassismusgesetz definiert den Begriff Rassismus nicht, so dass dieser in seiner üblichen Bedeutung auszulegen ist. Der Begriff Rassismus geht von der These aus, dass verschiedene menschliche Rassen existieren. Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft gilt die Existenz verschiedener Menschenrassen nicht mehr als glaubwürdig (siehe Definition „Sogenannte Rasse“).


Nationalität

Der Begriff „Nationalität“ wird im Anti-Rassismusgesetz nicht definiert, so dass dieser in seiner üblichen Bedeutung auszulegen ist.


Sogenannte Rasse

Der Begriff „(sogenannte) Rasse“ wird im Anti-Rassismusgesetz nicht definiert, so dass dieser in seiner üblichen Bedeutung auszulegen ist. Darüber hinaus findet man eine Veranschaulichung in den parlamentarischen Vorbereitungsunterlagen zum Gesetz.


Hautfarbe

Der Begriff „Hautfarbe“ wird im Anti-Rassismusgesetz nicht definiert, so dass dieser in seiner üblichen Bedeutung auszulegen ist.


Herkunft

Dieser Begriff beruht auf einer Nuance zum Begriff „nationale oder ethnische Abstammung“.

Der Begriff „Herkunft“ wurde aus dem internationalen Anti-Rassismusvertrag vom 7. März 1966 übernommen. Durch die Einführung dieses Begriffes soll Antisemitismus (Feindschaft gegenüber Juden) vorgebeugt werden.
 


Diskriminierungsopfer ?


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